Parkservice am Flughafen Frankfurt

AGB

1. Allgemeines

Alle von Space Parking angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB, welche er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Abstellung, die Beförderung des Kunden-PKW vom Flughafen zu den Parkplätzen der Space Parking und seinen Rücktransport von dort zum Flughafen, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Space Parking anerkannt.

3. Vertragsabschluss

Vertragspartner sind:

Space Parking
Toni-Sender-Straße 49
65936 Frankfurt am Main
+49 163 4442367
info@space-parking.de
und der Kunde.

Mit Bereitstellung der über Space Parking buchbaren Leistungen gibt Space Parking ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Im Verlauf des Buchungsprozesses kann der Kunde zunächst eine unverbindliche Auswahl der gewünschten Leistung treffen und seine Eingaben in die Eingabefelder korrigieren, bevor er seine verbindliche Buchung durch Anklicken des “Buchen Sie jetzt Ihren Parkplatz” Buttons absendet. Der Vertrag mit Space Parking kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot zum Abschluss des Vertrages für die ausgewählte Leistung durch Anklicken des “Buchen Sie jetzt Ihren Parkplatz” Buttons angenommen hat. Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail. Die Buchungsbestätigung per E-Mail enthält Angaben zu den gebuchten Leistungen sowie einen Verweis auf diese AGB.

4. Vertragsgegenstand, Leistungen

Space Parking ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Bereitstellung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge und den Hin- und Rücktransport des PKW zum Stellplatz/Flughafen zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen vereinbarten Zusatzleistungen. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Space Parking übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Mit der bestätigten Buchung erwirbt der Kunde das Recht, seinen PKW im gebuchten Zeitraum auf einem Parkplatz der Firma Space Parking abstellen zu lassen und den PKW am Flughafen Frankfurt Space Parking zur Überführung zum Parkplatz an einen Mitarbeiter der Space Parking abgeben zu können und seinen PKW am Terminal nach Rückkehr wieder übergeben zu bekommen. Space Parking ist berechtigt, zum Zwecke der KFZ-Überführung mit dem PKW bis zum Parkplatz der Firma Space Parking und später wieder zurück zu fahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices ist Space Parking berechtigt, zur nächstgelegenen Tankstelle oder kooperierenden Werkstatt und zurück zu fahren. Weiteren Fahrten sind nicht zulässig. Für bestehende Forderungen aus dem Vertrag hat Space Parking ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Space Parking ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Kunden vom Parkplatz entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel der Vertrag beendet ist und der Kunde nicht erreichbar ist, ein eingestelltes Fahrzeug eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u. ä.), ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde. Der Kunde haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.

5. Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem in der Buchung angegebenen Zeitpunkt berechnet. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Parkplatz und sonstige Leistungen wird bei der Buchung oder spätestens bei der Übernahme des Fahrzeugs bezahlt. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Space Parking kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.
6. Rücktritt und Schadenersatz

Space Parking räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Parkzeitraum ist eine Stornierungsgebühr in voller Höhe des Rechnungspreises zu leisten. Dem Kunden wird ausdrücklich die Möglichkeit zum Nachweis eingeräumt, dass Space Parking kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung / Haftungsausschluss

Die Schadensersatzhaftung von Space Parking, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend abweichend geregelt. Der Haftungsausschluss gilt auch für höhere Gewalt wie z.B. Steinschlag. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, die so wesentlich sind, dass ihre Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten); bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung allerdings der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden begrenzt. Mit der Buchung versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zur Rückgabe/Übergabe an den Kunden besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von Space Parking und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Space Parking berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das auf den Parkflächen von Space Parking eingebrachten Fahrzeugs verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an Space Parking ab, soweit Space Parking aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Ferner ausgeschlossen ist eine Haftung für den Verlust von am PKW angebrachten Anbauteilen, wie Radkappen, Spoilern, Antennen, sofern Space Parking dies nicht nach Maßgabe dieser AGB zu vertreten hat. Space Parking haftet zu keiner Zeit für das pünktliche Erreichen des gebuchten Fluges seiner Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig gemäß der in der Buchung vereinbarten Zeit am Flughafen zu sein bzw. rechtzeitig einzuchecken. Aus einem nicht rechtzeitigen Einchecken können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Bei einem Schaden am Fahrzeug des Kunden ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch Space Parking oder den Space Parking-Mitarbeitern verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war. Space Parking übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden an den Fahrzeugen, welche durch Naturgewalten außerhalb und innerhalb vom Parkgelände der Firma Space Parking entstanden sind.

8.Datenschutz

Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Space Parking verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Space Parking im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

9. Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Space Parking gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Space Parking durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt er als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Space Parking Deutschland. Sollten einzelne Vereinbarungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.

Stand: 01.03.2024

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